Melder möglichkeiten in Ihrem Wohngebäude


Verfahren A: Ohne Ferninspektion
Bei Meldern der Bauweise A werden alle Kriterien vor Ort geprüft. Wer einmal
pro Jahr sämtliche Funktionen kontrolliert, erfüllt automatisch alle vorgeschriebenen
Fristen.
Überall dort, wo ein ungehinderter Zugang zu Inspektionszwecken möglich ist,
wird der Einsatz von Rauchwarnmeldern der Bauweise A empfohlen.
Wenn Rauchwarnmelder untereinander oder bidirektional über Schnittstellen mit
anderen Systemen vernetzt werden sollen, können vor dem Hintergrund der am
Markt verfügbaren Produkte nur Rauchwarnmelder der Bauweise A eingesetzt
werden.


Verfahren B: Teil-Ferninspektion
Melder der Bauweise B überwachen einige Funk-
tionen selbst und übermitteln die entsprechenden
Daten per Funk entweder an ein mobiles Empfangs-
gerät oder an einen fest installierten Datensammler
im Gebäude. Zur jährlichen Inspektion von Ener-
gieversorgung, Rauchsensorik, Demontage und
Beschädigungen muss die Wohnung nicht mehr
betreten werden.
Es genügt eine Vor-Ort-Prüfung alle 30 Monate.
Das reduziert den zeitlichen und organisatorischen Aufwand und bietet gleichzeitig die
Möglichkeit, die Melder trotzdem regelmäßig in der Wohnung zu inspizieren.
Rauchwarnmelder der Bauweise B kommen vorzugsweise in kleinen bis mittelgroßen
sowie saisonal genutzten Wohnungsbeständen zum Einsatz


Verfahren C: Komplette Ferninspektion

Rauchwarnmelder dieser Bauweise führen
sämtliche Schritte der Inspektion selbst aus
und übermitteln die Daten per Funk entweder
an ein mobiles Empfangsgerät oder an einen
fest installierten Datensammler im Gebäude.
Damit ist eine vollständige Ferninspektion
möglich, ohne dass die Wohnung zu Inspektions-
zwecken betreten werden muss.
Rauchwarnmelder der Bauweise C werden vor allem
bei größeren, professionell verwalteten Wohnungsbeständen eingesetzt.
Sinnvoll ist eine Ausstattung sämtlicher Wohnräume, um auch bei einer eventu-
ellen Umnutzung der Räume durch die Bewohner den vollen Schutz zu bieten.*

 

 
 
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